Rückwirkende Entlastung: Steuerfreibeträge für 2024
Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Steuerfreibeträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 beschlossen. Der Grundfreibetrag wird von bisher 11.604 Euro auf 11.784 Euro pro Jahr angehoben, was einem Anstieg um 180 Euro entspricht. Der Kinderfreibetrag steigt von 6.384 Euro auf 6.612 Euro jährlich, was eine Erhöhung um 228 Euro bedeutet.
Diese Änderungen werden im Dezember 2024 automatisch in der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt. Arbeitnehmer profitieren entweder durch eine Steuererstattung oder eine niedrigere Steuerbelastung. Für Selbstständige sowie andere Steuerpflichtige erfolgt die steuerliche Entlastung im Rahmen der Steuerveranlagung für das Jahr 2024.